Florina Hirt - Rechtsanwältin Arbeitsrecht & Wirtschaftsmediation

Staatlich anerkannte Gütestelle

Am 28.08.2009 wurde Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Florina Hirt vom Präsidenten des Landgerichts Freiburg als staatliche Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 22 Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (AGGVG) anerkannt.

Die Gütestelle bietet die Gewähr für eine von den Parteien unabhängige objektive und qualifizierte Schlichtung und betreibt die Schlichtung als dauerhafte Aufgabe.

Die Gütestelle befasst sich mit der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zivil-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht.

Die Gütestelle wird auf Antrag einer Partei tätig. Sie führt auf der Grundlage ihrer Verfahrensordnung ein nicht öffentliches Güteverfahren mit den Parteien durch zur Konfliktklärung mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes herbeizuführen. Wenn dies gelingt, wird eine schriftliche Vereinbarung mit den Parteien erarbeitet, die auf Wunsch auch zum Zweck der Zwangsvollstreckung ausgefertigt werden kann.

Die Vorteile der Verhandlung vor einer Gütestelle:

Die zu Grunde liegende Verfahrensordnung orientiert sich im Wesentlichen an der des Schlichtungsgesetzes Baden – Württemberg vom 28.06.2000

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