Florina Hirt - Rechtsanwältin Arbeitsrecht & Wirtschaftsmediation

Mediation in der Arbeitswelt

Warum empfiehlt sich die Einschaltung einer Mediatorin / eines Mediators?

Wenn man selbst in einen Konflikt involviert ist, sieht man die Situation oft nur noch von seiner eigenen Perspektive aus. Die Position des anderen erscheint unverständlich oder abwegig. Man unterstellt dem anderen nicht selten Böswilligkeit, man sieht in ihm den eigentlichen Verursacher des Konflikts.

Aus dieser Haltung heraus wird es schwer bis nahezu unmöglich, einen Blick auf die Situation und die Beweggründe der Gegenseite zu werfen.
Die Unterstützung durch einen nicht in den Konflikt involvierten Dritten ist für eine Klärung und Lösung des Konfliktes unbedingt hilfreich. Solche Dritten können unternehmensintern gefunden werden, etwa MitarbeiterInnen der Personalabteilung oder im Betriebsrat.

Allerdings verfügen diese Personen selten über eine einschlägige Ausbildung zur professionellen Konfliktklärung und -vermittlung.
Einfühlungsvermögen, Lebenserfahrung und die Fähigkeit, ausgleichend ein Gespräch zu moderieren, genügen jedoch nicht allein für die nachhaltige Lösung von Konflikten. Außerdem werden Interne von den Beteiligten selten als „neutral“ empfunden, was sich nachteilig auf die Bereitschaft zur offenen Aussprache auswirken kann.

MediatorInnen, die nach den Richtlinien des Bundesverbandes für Mediation in mindestens 200 Zeitstunden von anerkannten Ausbildern das Fachwissen zur professionellen Konfliktvermittlung erworben haben, können im Rahmen eines klar strukturierten Verfahrens mit Hilfe einer Vielzahl von geeigneten Methoden selbst bei emotional hoch eskalierten Konflikten zu einer Klärung der Situation verhelfen.

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