Das Arbeitsgericht entscheidet über die ihm vorgelegten Rechtsfragen oder Forderungen des Klägers, darüber ob ein Anspruch besteht oder nicht. Die über den eigentlichen Streitgegenstand hinaus bestehenden Differenzen spielen keine Rolle. Nicht selten steht aber mehr hinter einer rechtlichen Auseinandersetzung als der Streitgegenstand, über den das Gericht zu entscheiden hat.
In einer obligatorischen Güteverhandlung erörtert der vorsitzende Richter bzw. die Richterin mit den Parteien den Rechtsstreit und versucht, diese zu einer gütlichen Einigung zu bewegen, um so den Streit mit einem Vergleich beizulegen. Gelingt dies nicht, entscheidet das Gericht die Streitfrage.
Der “Sieger” freut sich, der “Verlierer” ärgert sich und legt vielleicht Rechtsmittel ein. Der Streit geht weiter…
Bei Konflikten in der Arbeitswelt eignet sich die Mediation vor allem dann, wenn den Beteiligten an einer weiteren konstruktiven Zusammenarbeit gelegen ist oder sie auf eine solche angewiesen sind, ob dies nun das Verhältnis von KollegInnen, im Team, zwischen Abteilungen, von Vorgesetzen zu MitarbeiterInnen oder von Betriebsrat und Geschäftsleitung anbelangt.
Ziel einer Mediation ist es, eine Lösung zu finden, die keine Gewinner oder Verlierer kennt. Es geht nicht darum, durch zähes Verhandeln einen Kompromiss zu finden, dem eine oder beide Seiten vielleicht zähneknirschend zustimmen.
Letztlich geht es um die Befähigung, ein neues Verständnis füreinander und die jeweiligen Interessen zu entwickeln. Auf dieser Basis gelingt meist nicht nur die Lösung des aktuellen Problems. Ein Mediationsverfahren bietet darüber hinaus die Chance zu einer nachhaltigen Verbesserung der Zusammenarbeit durch eine veränderte Art der Kommunikation und Konfliktbewältigung.
Nicht zuletzt kann das Mediationsverfahren im Vergleich zum Streit vor dem Arbeitsgericht die kostengünstigere und zeitsparendere Alternative sein.
Als Anwältin und Mediatorin kann ich die Vor- und Nachteile beider Konfliktlösungswege einschätzen und gebe Ihnen in Ihrem konkreten Fall gerne eine Einschätzung, welcher Weg der Konfliktlösung besser geeignet sein kann.