Grundsätzlich gilt: Als Mediatorin führe ich keine Rechtsberatung durch. Aufgrund meiner juristischen Kenntnisse weiss ich jedoch, dass Konflikte im Arbeitsumfeld auch eine arbeitsrechtliche Dimension haben können. Ich empfehle daher den Beteiligten am Mediationsverfahren ausdrücklich, sich im Einzelfall arbeitsrechtlich beraten zu lassen.
Damit etwaige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht verfristen, gibt es auch grundsätzlich die Möglichkeit, parallel zur Mediation ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht einzuleiten und damit Ansprüche rechtshängig zu machen. Das arbeitsgerichtliche Verfahren kann problemlos von den Parteien ruhend gestellt werden zum Zweck und für die Dauer der Durchführung eines Mediationsverfahrens.