Florina Hirt - Rechtsanwältin Arbeitsrecht & Wirtschaftsmediation

Mediation am Arbeitsplatz

Muss ich befürchten, dass Informationen aus dem Mediationsgespräch später in einem Gerichtsverfahren gegen mich verwendet werden?

Grundsätzlich vereinbaren die Beteiligten zu Beginn der Mediation Vertraulichkeit der Informationen, die erstmals im Rahmen der Mediation zur Sprache kommen.

Außerdem läßt sich die Mediatorin vertraglich zusichern, dass sie nicht als Zeugin in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren von den Beteiligten benannt werden darf.

Hierdurch kann weitgehend sichergestellt werden, dass die Gesprächsinhalte aus der Mediation vertraulich bleiben.

« zurück »