Rechtsanwältin
Arbeitsrecht &
Wirtschaftsmediation

Mein Angebot als Rechtsanwältin

  • Kompetente Beratung von ArbeitnehmerInnen, BetriebsrätInnen und ArbeitgeberInnen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite
  • Vertretung in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Individuelles Arbeitsrecht:

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abfindungsvereinbarungen und Zeugnissen
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
  • Kündigungsschutzverfahren und Entfristungsklagen

Kollektives Arbeitsrecht:

  • Kompetente Beratung zu Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates
  • Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Durchführung von Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren
  • Sachverständigentätigkeit nach § 80 Abs. 3 BetrVG

Kosten:

Im Arbeitsrecht gilt die Besonderheit, dass zumindest bis zum Abschluss eines erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss, ganz egal, wer das Verfahren gewinnt oder verliert. Aus diesem Grund muss ein(e) Arbeitnehmer(in) beispielsweise auch dann die Anwaltskosten selbst tragen, wenn eine ungerechtfertigte Kündigung ausgesprochen wurde oder lediglich rückständiger Lohn eingefordert wird, weil der/die Arbeitgeber(in) nicht bezahlt.
Aus diesem Grund empfiehlt sich für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ganz besonders eine Rechtsschutzversicherung.

Falls eine solche nicht besteht und Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, kann ggf. die Inanspruchnahme von Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung oder Prozesskostenhilfe für eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Betracht kommen.

Mein Selbstverständnis

Oft sind Dinge nicht nur schwarz oder weiss.

Als Anwältin vertrete ich ausschließlich die Interessen einer Seite. Insoweit beziehe ich in einem Konflikt eine klare Position. Das bedeutet aber nicht, dass Sturheit und Einseitigkeit der Schlüssel für den Erfolg sind. Kein Fall ist wie der andere. Immer sind Menschen beteiligt. So individuell wie diese sind, sollte meines Erachtens auch der Umgang mit dem Rechtsproblem sein.

Oft läßt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, wenn die Interessen der Gegenseite im Vorfeld durch eine kompetente Anwältin erkundet werden und im Verhandlungsweg eine gute Lösung gefunden werden kann. Ist dies nicht möglich oder ist zur Sicherung der Ansprüche eine sofortige Beschreitung des Rechtswegs unumgänglich, profitieren Sie von meiner langjährigen Prozess-Erfahrung.

Mein berufliches Profil

Rechtsanwältin seit 1993 – Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht

Ausbildung

Logo DAV - Fortbildungl
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwig-Universität in Freiburg i. Br.
  • Referendariat u.a. beim Arbeitsgericht Freiburg 1992
  • Oktober 1995 – Februar 1996 Intensivlehrgang Arbeitsrecht der Deutschen AnwaltAkademie mit erfolgreicher Prüfung und Bescheinigung i.S. des § 8 Abs. 1 RAfachBezG.
  • Seitdem regelmäßige Fortbildung » insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

April 2006 – Januar 2007 Ausbildung zur Wirtschaftsmediatorin nach den Richtlinien des Bundesverbandes für Mediation bei der Unternehmensberatung und Ausbildungsinstitut Zweisicht.

Mitgliedschaften

Zusätzliche Tätigkeiten

  • Seminare zu betriebsverfassungsrechtlichen Themen – Immer aktuell: Grundlagenseminare im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht für neu gewählte Betriebsräte
  • Vermittlung von Rechtskenntnissen speziell für MediatorInnen